Werbung und Wirklichkeit im Supermarkt - Die Verbraucherzentrale rät zu einem kritischen Blick

24.07.2009 | Leipzig
Die Lebensmittelkennzeichnung wird zurzeit intensiv diskutiert. Zu groß erscheinen oft die Unterschiede zwischen dem, was Verpackungen versprechen und dem, was sich beim Zubereiten, Essen beziehungsweise bei Laboruntersuchungen offenbart. "Was sich wirklich in den Lebensmitteln verbirgt, steht bei verpackten Lebensmitteln im Kleingedruckten", sagt Jens Luther von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Der Begriff "Imitat" steht, wenn auch sehr klein meist auf der Vorderseite. Im Falle von Surimi-Garnelen verbirgt sich dahinter das Formen von Garnelen aus Fischmuskeleiweiß. Beim Lachsersatz wird See- oder Alaskalachs verwendet und eingefärbt.

Zutaten und Zusatzstoffe sind in der Zutatenliste aufgeführt. "Überprüfen lässt sich anhand der Zutatenliste, ob ein Früchtetee oder Bonbon die abgebildeten Früchte enthält, oder ob Geschmack und Farbe nur durch Aromen und Lebensmittelfarbe zustande kommen", sagt Jens Luther. "Ein kritischer Blick in die Zutatenliste wird für die Lebensmittelauswahl immer wichtiger". Die Zutaten sind in der Zutatenliste absteigend nach Gewichtsanteilen sortiert. Sie müssen mit einer prozentualen Angabe versehen sein, wenn Abbildungen, Werbeaussagen und/oder Produktnamen auf die Verwendung einzelner Zutaten schließen lassen. "Wird ein Nudelgericht mit einer Gorgonzolasoße beworben, so muss in der Zutatenliste der prozentuale Anteil angegeben werden.", so Jens Luther. In diesem Fall kann der Anteil auch bei nur einem Prozent liegen. Werden Zutaten nur teilweise durch Imitate oder günstigere Alternativen ersetzt, so wird zumeist nicht ersichtlich, wie hoch deren Anteil tatsächlich ist. Bei zusammengesetzten Lebensmitteln, wie Pizzen und Aufläufen, kommt hinzu, dass Zutaten nur schwer den einzelnen Komponenten (z. B. Käse, Soße oder Teig) zugeordnet werden können.

In der Zutatenliste nicht aufgeführt werden Teile des Serviervorschlages. Diese Angabe befindet sich, wenn auch oftmals sehr kein, neben der bildlichen Darstellung des Lebensmittels auf der Vorderseite. Vorsicht ist auch bei der Benennung einer Geschmacksrichtung geboten. Hier erzeugen nahezu ausschließlich Aromen den Geschmack.

Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

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