Streichung von Blutzucker-Teststreifen aus dem gesetzlichen Leistungskatalog

23.03.2010 | Mannheim
Nicht insulinpflichtige Menschen mit Typ-2-Diabetes sollen künftig keine Teststreifen zur Blutzucker-Selbstkontrolle mehr von ihrer Kasse erstattet bekommen. Das sieht der aktuelle Beschlussentwurf vor, den der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht hat.

Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis haben nur noch bis zum 20.04.10 die Chance, Einspruch gegen die geplante Änderung zu erheben. Solange keine verbindliche Entscheidung vorliegt, können Ärzte die Blutzucker-Teststreifen wie bisher auf Rezept verschreiben.

Laut Beschlussentwurf erhalten alle nicht insulinpflichtigen Menschen mit Diabetes-Typ-2 die Teststreifen künftig nicht mehr auf Rezept, da laut G-BA der Nutzen nicht belegt und die Blutzuckermessung damit als unwirtschaftlich einzustufen sei. Basis für die Entscheidung war eine Untersuchung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), die die Effekte der Blutzucker-Selbstkontrolle als "nicht klinisch relevant" einstuft. "Mit seinem Beschlussentwurf ignoriert der G-BA wissenschaftliche Studien, die die Vorteile der Messung klar belegen", sagt Ralf Kai Decker, Leiter Marketing & Vertrieb bei Roche Diagnostics. Wer an die Blutzucker-Selbstkontrolle die gleichen Maßstäbe anlege wie an ein Medikament, der verkenne außerdem, dass sie Teil einer komplexen Intervention sei, zu mehr Eigenverantwortung motiviere und so das Diabetes Management unterstütze. "Nur Patienten, die ihre Blutzuckerwerte im Auge behalten, können durch einen entsprechenden Lebensstil nachhaltig dazu beitragen, Folgeschäden zu vermeiden", so Decker. Dies bestätigen auch internationale Gremien wie das britische National Institute of Clinical Excellence (NICE) und die International Diabetes Federation (IDF). Sie stufen die Blutzucker-Selbstkontrolle als geeignetes Mittel ein, um den Blutzuckerspiegel zu kontrollieren und Folgeerkrankungen zu verhindern.[1]

Gefährliche Unterzuckerung vermeiden

Ralf Kai Decker kritisiert die geplante Streichung aus dem Leistungskatalog: "Wie vor 30 Jahren müsste der Patient, der sich die Teststreifen nicht leisten kann, dann zur Blutkontrolle zum Arzt gehen und wäre die übrige Zeit im Alltag bezüglich seiner Werte im Blindflug." Und das kann gravierende Folgen haben, da eine gefährliche Unterzuckerungen ohne eine Blutzucker-Selbstmessung im Vorfeld nur schwer erkannt werden kann. "Auch bei Menschen mit Typ-2-Diabetes, die kein Insulin spritzen, gibt es Situationen, die eine Hypoglykämie auslösen können - etwa wenn Medikamente eingenommen werden, die die Insulinfreisetzung fördern, aber auch bei körperlicher Anstrengung, Stress oder Krankheiten", sagt Ralf Kai Decker. Nur wer frühzeitig das Problem erkenne, könne sich auch entsprechend verhalten und Gegenmaßnahmen ergreifen.

Wissenschaftliche Studien zeigen zudem, dass hohe Blutzuckerwerte nach dem Essen das Risiko vergrößern, die Blutgefäße im Körper zu schädigen - und damit die Wahrscheinlichkeit, etwa einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erleiden.[2],[3],[4] Die Kontrolle des Blutzuckerwertes ist daher unverzichtbar. "Auch in Zukunft müssen alle Menschen mit Diabetes-Typ-2 von der Blutzucker-Selbstmessung profitieren können. Langfristig entlastet das auch unser Gesundheitssystem", so Decker.

Ärzte können Blutzucker-Teststreifen noch weiter verordnen

Die Teststreifen zur Blutzucker-Selbstkontrolle werden für Menschen mit Typ-2-Diabetes, die kein Insulin spritzen, derzeit noch von den Krankenkassen übernommen. Ärzte können ihren Patienten weiterhin das Diagnostikum verordnen, solange keine rechtsverbindliche Entscheidung des G-BA vorliegt. Patienten, die mit Insulin behandelt werden, sind von der geplanten Änderung nicht betroffen. Hier wurde die Blutzucker-Selbstkontrolle auch vom IQWIG als etabliertes Verfahren bestätigt.

Quelle: Pressemeldung Roche Deutschland Holding GmbH

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