Rezepte für Bewegung

27.05.2010 | Berlin
"Wir Ärztinnen und Ärzte wollen unseren Beitrag leisten zu einer Strategie für Prävention und nicht für Präventionsmarketing. Bewegungsmangel, Fehlernährung und Alltagsdrogen erfordern konkrete medizinisch sinnvolle Interventionskonzepte. Bei ernsthaftem Willen und Engagement aller Beteiligten brauchen wir dazu kein eigenständiges Präventionsgesetz.

Die Ausgestaltung des bisherigen Paragraphen 20, SGB V aber wollen wir nicht allein den Krankenkassen überlassen.

Die von der Bundesregierung angekündigte neue Präventionsstrategie muss deshalb mehr Möglichkeiten eröffnen, Gesundheitsberatung, Früherkennung und Prävention von Krankheiten als originär ärztliche Aufgabe zu fördern", sagte Rudolf Henke, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer (BÄK) und Vorsitzender des Ausschusses "Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation" der BÄK. Vorhandene Früherkennungsuntersuchungen müssten weiter entwickelt werden. Notwendig sei auch eine angemessene Bezahlung präventiver Beratungsleistungen, sagte Henke auf der 3. Präventionstagung der Bundesärztekammer in Berlin.

Wie auf der Veranstaltung deutlich wurde, liegen für die ärztliche Beratung etwa bei Bewegungsmangel, Fehlernährung sowie Suchtmittelkonsum bereits erprobte Praxismodelle vor. So wurde unter anderem das sogenannte "Rezept für Bewegung" als ein Instrument in der ärztlichen Prävention vorgestellt. Mit dem "Rezept" empfiehlt der Arzt die Teilnahme an einem vorbeugenden gesundheitsorientierten Bewegungsangebot im Sportverein. Insbesondere wird die Teilnahme an solchen Bewegungsangeboten empfohlen, die mit dem gemeinsamen Qualitätssiegel von BÄK und Deutschem Olympischen Sportbund "SPORT PRO GESUNDHEIT" ausgezeichnet sind und von Übungsgruppenleitern vorgenommen werden, die eine Qualifikation für spezifische Indikationsgebiete besitzen.

Auch bei der ernährungsmedizinischen Beratung, einem weiteren Schwerpunktthema der Tagung, nehmen Ärztinnen und Ärzten eine Schlüsselstellung ein. So ist Ernährung fester Bestandteil bei der Behandlung schwerer konsumierender Erkrankungen, also bei Leiden mit krankheitsbedingtem, ungewolltem Gewichtsverlust und Kräfteverfall. Die dazu erforderlichen präventiven, therapeutischen, rehabilitativen wie auch organisatorischen Kompetenzen können Ärzte mit der curriculären Fortbildung Ernährungsmedizin erwerben.

Zur Qualifikation von Ärzten für die Behandlung von Tabakabhängigkeit hat die Bundesärztekammer ein 20-stündiges Curriculum entwickelt, das sich aus online-gestützten Lernmodulen zur Tabakentwöhnung sowie Präsenzveranstaltungen zur Patientenansprache und Beratung zusammensetzt. Das Curriculum wird seit 2008 in den Landesärztekammern umgesetzt und stark nachgefragt. Ergänzende Module zur Durchführung von Gruppenberatungen befinden sich derzeit im Aufbau.

Quelle: Pressemeldung Bundesärztekammer

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