Natives Olivenöl mit Herkunft

01.07.2009 | Leipzig
Ab dem 1. Juli 2009 gelten auf Grund einer novellierten EU-Vorschrift neue Vermarktungsvorschriften für Olivenöl. Bei "nativem Olivenöl extra" und "nativem Olivenöl" ist die Herkunft des Öls auf dem Etikett verpflichtend anzugeben und löst so die bisherige freiwillige Herkunftsangabe bei diesen Olivenölen ab.

Bezieht sich die Angabe auf ein Land, so ist sowohl die Ernte der Oliven als auch die Ölgewinnung in diesem Land erfolgt. Sind Ernte und der Mühlenbetrieb, in dem das Öl aus den Oliven gewonnen wurde, unterschiedlich, so müssen sowohl das Land der Ernte als auch das Land der Herstellung angegeben werden.

Ein bedeutender Anteil an "nativem Olivenöl extra" und "nativem Olivenöl" in der Europäischen Gemeinschaft besteht aus Mischungen von Ölen aus verschiedenen Mitgliedstaaten und Drittländern. Für diese Öle ist die verpflichtende Ursprungsangabe als Mischung von Olivenölen aus der Gemeinschaft und/oder aus Drittländern vorgesehen.

Die Deklarierung der Herkunft kann somit wie folgt aussehen. Im Falle von einem Ernte- und Herstellungsland: "Natives Olivenöl extra aus Italien", "Natives Olivenöl extra aus der Europäischen Gemeinschaft" oder "Natives Olivenöl aus der Türkei". Bei Mischungen von Olivenölen aus verschiedenen Ländern: "Mischung von Olivenölen aus Italien und Spanien", "Mischung von Olivenölen aus der Türkei und Tunesien", "Mischung von Olivenölen aus Griechenland und Israel". Sind Ernte- und Herstellungsland unterschiedlich: "Natives Olivenöl (extra), hergestellt in Italien, aus Oliven geerntet in Spanien".

"Die Herkunft der Lebensmittel spielt für viele Verbraucher eine große Rolle", weiß Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen und freut sich, dass sich die Liste der Lebensmittel mit einer solchen verpflichtenden Angabe um die nativen Olivenöle erweitert hat.

Viele Verbraucher wünschen, dass diese Angaben direkt auf dem Etikett oder auf einem Schild neben der Ware zu finden sind. Bisher gilt diese Kennzeichnungspflicht lediglich für ausgewählte Produktgruppen. Nach Auffassung der Verbraucherzentralen sollte die Herkunftskennzeichnung grundsätzlich für alle Produkte gelten, die nur aus einer Zutat bestehen.

Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

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