LGL: Schlankheitsmittel aus dem Internet können ernste Gesundheitsgefahren bergen

13.05.2009 | Erlangen
"Gerade im Frühling steigt die Nachfrage nach Schlankheitspillen"

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) warnt Verbraucher vor illegalen Schlankheitsmitteln aus dem Internet, da diese ernste Gesundheitsgefahren bergen können. Auffällig an den Produkten, die meist aus dem asiatischen oder osteuropäischen Raum stammen, ist die fehlende deutsche Kennzeichnung mit allgemeinverständlichen Warnhinweisen oder korrekten Angaben zu den wirksamen Bestandteilen. In der Internetwerbung werden die Produkte oft als "rein pflanzlich" deklariert, tatsächlich weist das LGL immer wieder chemisch synthetisierte und pharmakologisch wirksame Inhaltsstoffe nach. Mitunter handelt es sich bei den Präparaten auch um Arzneimittel, die ohne arzneimittelrechtliche Zulassung beworben und vermarktet werden. "Derartige Präparate können eine ernste Gefahr für die Gesundheit darstellen", warnt Andreas Zapf, Präsident des LGL. "Gerade jetzt vor der Urlaubs- oder Badesaison fürchten wir, dass viele Verbraucher Schlankheitspillen als `Last-Minute-Abnehmkur` nutzen wollen. Unsere Untersuchungsergebnisse zeigen deutlich, welche Gefahren lauern, wenn Verbraucher Schlankheitsmittel im Internet von unseriösen Anbietern beziehen. Aufgrund der irreführenden Aufmachung, der falschen Deklaration und des hohen Arzneistoffgehalts kann es zu schweren Nebenwirkungen kommen und im schlimmsten Fall tödlich enden." Das LGL rät Verbrauchern daher, sich bei gesundheitlichen Problemen mit dem Gewicht direkt an einen Arzt oder Apotheker zu wenden.

Die meist vom Zoll und der Kriminalpolizei sichergestellten Schlankheitsmittel werden in den Fachlaboren des LGL auf ihre Inhaltsstoffe analysiert. Teilweise war bei den angeblich rein pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln eine doppelt bis dreifach erhöhte Arzneistoffkonzentration im Vergleich zur maximal zugelassenen Dosierung bei Arzneimitteln enthalten. Bei einem Schlankheitsmittel aus dem Internet konnte sogar ein nicht zugelassener Arzneiwirkstoff in bedenklich hoher Konzentration nachgewiesen werden. Die Produkte tragen Namen wie beispielsweise Zhen de Shou, Kuajmij, Extrem 2 - the strongest fat burner on earth, Qingqing oder Ultra

Quelle: Pressemeldung Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)

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